Garantie

Garantiebedingungen

Für Wasserbetten und deren Komponenten gelten die gesetzlichen Bestimmungen für Gewährleistungen. Auf Wassermatratzen gewähren wir eine verlängerte Garantie von 5 Jahren (Mesamoll 10 Jahren). Das bedeutet im Einzelnen:
Zu den Wassermatratzen vom Wasserbetten-Centrum (im folgenden Hersteller genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen:

  1. Der Hersteller gewährt maximal 5 Jahre Garantie ausschließlich auf Material- und Verarbeitungsfehler der Schweißnähte der Wasserbettmatratze, sofern der Garantiefall innerhalb von 7 Tagen seit bekannt werden schriftlich mitgeteilt/angezeigt wird. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers gegenüber seinem Verkäufer gem. § 437 BGB bleiben davon unberührt.

    Der Hersteller stellt klar, dass keine Garantie gewährt wird für Mängel, die nicht der Schweißnaht zuzuordnen sind. Verschobene Vlieseinlagen, Geruchsentwicklung, Einfüllstutzen o.ä. fallen nicht in die Garantie.

    Schäden, welche als direkte oder indirekte Folge eines Defektes oder eines Mangels auftreten, fallen nicht unter die Garantiebestimmungen.

  2. Die Garantie wird ausschließlich dem Erstkäufer beim Verkauf durch den Hersteller bzw. durch einen von diesem autorisierten Händler gewährt.  Er kann sie nicht übergeben/abtreten. Die Laufzeit der Garantiefrist beginnt mit dem Kaufdatum und wird durch einen Garantiefall nicht unterbrochen, noch beginnt sie von neuem.

    Maßgeblich hierfür ist das Rechnungsdatum, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt die Matratze aufgebaut wurde.
    Die Garantieleistung setzt die Rückgabe der gelieferten Ware unter Vorlage der Rechnung zum Nachweis des Beginns der Garantiefrist voraus.  

  3. Eine Garantiepflicht entsteht nur, wenn das Bett ausschließlich unter Verwendung von seitens des Herstellers gelieferten Bestandteile aufgestellt und gem. der Montageanleitung montiert und installiertwird und der Kunde die Pflege des Bettes ausschließlich mit dem vom geliefertem und empfohlenen Pflegemittel/Konditionierer durchführt.

    Sollten einzelne Teile von anderen Herstellern/Lieferanten oder andere Pflegemittel/Konditionierer verwendet werden, erlischt die Garantie.

    Der Kunde hat nachzuweisen, dass er ausschließlich Pflegemittel/Konditionierer des Herstellers verwendete. Eine Garantie für Fehler und Mängel aufgrund unsachgemäßer Behandlung wird vom Hersteller nicht übernommen.

  4. Im Garantiefall ist der Hersteller berechtigt, Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen, wobei auch mehrfache Nachbesserungen zulässig sind.

    Nur der Hersteller ist berechtigt zu entscheiden, welche Art der Schadensbehebung durchzuführen ist. Für den Fall der Nachbesserung kommt der Hersteller maximal für die Kosten des Arbeitsaufwandes der Reparaturdienstleistung auf.

    In allen Fällen sind die Kosten für An- und Abfahrt, Versand oder Arbeitsaufwand mit der Garantie nicht abgegolten und werden nicht von dem Hersteller getragen.

    Falls eine Reparatur bei Wassermatratzen wirtschaftlich nicht durchzuführen ist, wird ersatzweise Neuware angeboten. Der Kunde hat dafür folgende Kosten zu übernehmen:

    innerhalb der ersten 5 Jahre nach dem Kauf 50% des Neupreises, im 6. Jahr 60%, im 7. Jahr 70%, im 8. Jahr 80%, im 9. Jahr 90%. Zugrunde gelegt wird dabei der jeweils unter
    www.wasserbetten-centrum.de im Shop angebotene Preis.

  5. Im Übrigen setzt die Garantie voraus, dass die nachfolgenden Hinweise Beachtung finden:

    Der Erstkäufer ist für die innere und äußere Pflege der Wassermatratze verantwortlich und hat hierfür Sorge zu tragen.

    Für die Garantie gelten ausschließlich diese Garantiebedingungen. Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

Garantiegeber: Uwe Tischler Online Vertrieb - Hallenser Straße 122 | D-59457 Werl